Erklärung zur Barrierefreiheit

    Stand: 24. September 2026

    1. Geltungsbereich

    Diese Erklärung gilt für die Website superbrand.marketing und die darüber angebotenen Dienstleistungen von Dennis Sasse, SUPERBRAND.marketing, Römerstraße 23, 51674 Wiehl.

    Wir bemühen uns, unser Angebot für alle Menschen nutzbar zu machen. Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines in der Fassung 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie die europäische Norm EN 301 549.

    2. Stand der Vereinbarkeit

    Diese Website ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die unter Punkt 4 aufgeführten Einschränkungen sind uns bekannt und werden schrittweise behoben.

    Die Einschätzung beruht auf einer eigenen Bewertung des Quelltextes und der Bedienung. Eine vollständige Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat bisher nicht stattgefunden.

    3. Bereits umgesetzt

    • Die Seitensprache ist ausgezeichnet, damit Screenreader die Inhalte korrekt aussprechen.
    • Alle inhaltstragenden Bilder haben Alternativtexte; rein dekorative Grafiken sind von der Sprachausgabe ausgenommen.
    • Bedienelemente ohne sichtbare Beschriftung sind für Screenreader benannt.
    • Die Seite ist vollständig mit der Tastatur bedienbar und lässt sich ohne Verlust von Inhalt oder Funktion bis 200 Prozent vergrößern.
    • Das Layout passt sich an kleine Bildschirme an und erzwingt kein horizontales Scrollen.
    • Überschriften sind semantisch gegliedert, sodass sich Seiten per Überschriftensprung erschließen lassen.

    4. Bekannte Einschränkungen

    Folgende Punkte erfüllen die Anforderungen derzeit nicht:

    • Kein Sprunglink zum Hauptinhalt. Wer mit der Tastatur navigiert, muss auf jeder Seite zuerst die Navigation durchlaufen. Das widerspricht Erfolgskriterium 2.4.1 („Blöcke umgehen").
    • Das Hintergrundvideo im Seitenkopf lässt sich nicht anhalten. Es startet automatisch, läuft in Dauerschleife und hat keine Bedienmöglichkeit zum Stoppen. Das widerspricht Erfolgskriterium 2.2.2 („Pausieren, beenden, ausblenden"). Das Video ist stumm und rein dekorativ, es gehen dadurch keine Informationen verloren.
    • Die Systemeinstellung für reduzierte Bewegung wird nicht ausgewertet. Ein- und Ausblendungen laufen unabhängig davon. Das kann für Menschen belastend sein, die auf Bewegung empfindlich reagieren.
    • Keine unabhängige Prüfung. Farbkontraste, Fokusdarstellung und Formularfehlermeldungen wurden bisher nicht systematisch gegen alle Erfolgskriterien geprüft. Einzelne Abweichungen sind daher nicht ausgeschlossen.

    5. Unsere Dienstleistung in einfacher Beschreibung

    Wir gestalten und bauen Websites, kümmern uns um Werbung und Suchmaschinenauffindbarkeit, prüfen Websites auf Barrierefreiheit und automatisieren Arbeitsabläufe.

    So erreichen Sie uns: Sie können uns anrufen, eine E-Mail schreiben, uns über WhatsApp erreichen oder eines der Formulare auf dieser Website ausfüllen. Für jeden Weg gilt: Sie müssen kein Formular benutzen. Ein Anruf oder eine formlose E-Mail genügt, und wir nehmen Ihre Angaben auf.

    So läuft eine Anfrage ab: Sie schildern uns Ihr Vorhaben. Wir melden uns zurück, klären offene Fragen und schicken Ihnen ein Angebot. Nach Ihrer Zusage beginnen wir mit der Arbeit und halten Sie über den Fortschritt auf dem Laufenden.

    Unterlagen: Angebote, Rechnungen und Ergebnisberichte stellen wir Ihnen auf Wunsch in einem barrierefreien Format zur Verfügung — etwa als getaggtes PDF, als Textdatei oder in größerer Schrift. Sagen Sie uns einfach, was Ihnen hilft.

    6. Barriere melden

    Ihnen ist eine Hürde aufgefallen, oder Sie kommen an eine Information nicht heran? Sagen Sie uns Bescheid — wir kümmern uns darum und melden uns innerhalb von zwei Wochen bei Ihnen zurück.

    Dennis Sasse — SUPERBRAND.marketing
    E-Mail: info@superbrand.marketing
    Telefon: 015122142057

    Wenn Sie möchten, nennen Sie uns bitte die betroffene Seite und das von Ihnen verwendete Hilfsmittel. Das hilft uns, die Ursache schneller zu finden — nötig ist es aber nicht.

    7. Marktüberwachung

    Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Für die Barrierefreiheit von Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zuständig. Ihre aktuellen Kontaktdaten veröffentlicht die Stelle selbst.

    8. Fortschreibung

    Diese Erklärung wurde am 24. September 2026 erstellt und beruht auf einer eigenen Bewertung. Wir überprüfen sie, sobald sich das Angebot ändert, mindestens jedoch einmal jährlich.